Schweiz: Tierhortubg, animal hoarding Tier-Messie, compulsive hoarding in ZH AG BL BS SO BE LU ZG SG TG SH und Winterthur

www.verwahrlosung-und-messie-in-der-schweiz.ch


Schweiz: Tierhortubg, animal hoarding Tier-Messie, compulsive hoarding in ZH AG BL BS SO BE LU ZG SG TG SH und Winterthur

Was ist Tierhortung, compulsive hoarding, animal hoarding, Tier-Messie?






„Animal Hoarding“ ist weltweit ein noch viel zu wenig beachtetes psychiatrisches Phänomen. Im Gegensatz zum „sammeln“ von in akuter Not befindlichen Tieren ist das krankhafte horten von Tieren nahezu immer ein Zeichen für eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung des Tierhalters.
(Quelle: hundshuus.de - von Jochen Kubitschek)



Tier-Messie, Animal Hoarding, Tierhortung: Tierhorten ist eine psychische Störung die zum unkontrollierten Halten und Sammeln von lebenden Haustieren führt.


Die Haltungsbedingungen unterschreiten alle Standards der Tierhaltung (Hygiene, Pflege, Fütterung, tierärztliche Versorgung). In späten Stadien kommt es zur völligen Verwahrlosung des Tierbestandes.

(Siehe: www.animal-hoarding-in-der-Schweiz.ch)



Der Tierhorter ist dabei unfähig, diese Missstände zu erkennen und beseitigen. In den USA sind über 1,000 Fälle jährlich mit hunderttausenden Tieren belegt.





LESESTÜCK:


Zu viele Tiere unter einem Dach
von Dr. Ronald Lindner
MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK

Es gibt Menschen, die sammeln regelrecht Tiere und leben mit ihnen unter einem Dach zusammen. Es handelt sich nicht etwa nur um zwei oder drei Tiere, nein, es sind sehr viel mehr! Und alle leben sie dann zusammen – oft auf engsten Raum und im Dreck.
Meist merken die selbsternannten Tierfreunde nicht, dass die Tiere unter diesen Lebensbedingungen leiden. Die Sammelleidenschaft wird von einem Bereich der Grosshirnrinde, dem Präfrontalcortex, gesteuert. In wissenschaftlichen Studien wurde mittels Kernspin-Tomogaphie festgestellt, dass die Betroffenen nachweisbare Schäden an diesem Gehirnabschnitt aufwiesen.
Die Willenssteuerung ist zum Teil erheblich beeinträchtigt, so dass die Betroffenen unkontrolliert Tiere sammeln, wobei sie sich nicht bewusst sind, dass sie die geforderten Mindeststandards an artgerechte Haltung (Fütterung, Pflege, Hygiene, tiermedizinische Versorgung) und Verhalten der jeweiligen Tierart nicht erfüllen.
Sie sind weder fähig, dieses Verhalten als inakzeptabel zu erkennen, noch in der Lage, die bestehenden Missstände ohne psychotherapeutische Hilfe für sich selbst zu beseitigen. Häufig kommt es zu einer extremen Verwahrlosung und Erkrankung der Tiere. So werden die Betroffenen zu "Tierquälern wider Willen"!
Partnerersatz und Glücksmoment: Tiersammler brauchen ihre kleinen Freunde dringend.Bemerkt wird dieser Verstoss gegen geltenden Tierschutz von Nachbarn oft erst dann, wenn die Ausmasse bereits erheblich sind (Gerüche, Geräusche).
Die Ursachen, weshalb einige Menschen zu derartigen Zwangsvorstellungen neigen, sind vielschichtig: Die Angst vor dem Alleinsein und vor Isolation führt zum Wandel des Tieres vom Begleiter zum Partnerersatz, wobei jedes neu aufgenommene Tier weitere Glücksmomente für die Tiersammler bedeutet.
Diese versuchte Kompensation führt zum Suchtverhalten – es müssen immer Tiere die sozialen und emotionalen Defizite des Menschen ausgleichen!




Wenn Helfer zu Gefängniswärtern werden
Auch das sogenannte "Helfersyndrom" kann zum "Animal hoarding" (engl. für Tiere horten) führen, besonders dann, wenn Tiere ausgesetzt wurden und nicht in Tierheime oder in private Haushalte zu vermitteln sind.
Eine weitere Form des krankhaften Sammelns von Tieren bezeichnen Psychologen als Aufmerksamkeit–Defizit–Syndrom. Dabei werden die Tiere regelrecht abhängig gemacht und nicht selten wie "Gefangene" gehalten. Hierbei wird jedoch das Tierhorten nicht vor der Öffentlichkeit geheim gehalten, sondern es wird der allgemeine Mangel an Aufmerksamkeit eben über diese Art der "Tierliebe" kompensiert.
"Animal hoarding" ist, im Gegensatz zu den USA, hierzulande noch nicht als Krankheitsbild anerkannt, obgleich sowohl die betroffenen Menschen als auch die Tiere dringend Hilfe benötigen.
Es ist wenig erfolgreich, den Tierhortern lediglich die Tiere wegzunehmen und ein allgemeines Haltungsverbot auszusprechen, da die vorliegende Zwangserkrankung eine echte Verhaltensstörung ist, die psychotherapeutisch betreut werden sollte. Auch ist die Darstellung der "Täter" als Tierliebhaber für die Öffentlichkeit häufig verwirrend in der Art, als dass diese Menschen einige Gemeinsamkeiten mit der Tätigkeit von Tierschutzvereinen aufweisen.
Nachgewiesene und eklatante Verstösse gegen tierschutzwidrige Haltung führen häufig lediglich zu Auflagen, Tierzahlbegrenzungen und Bussgeldern von Seiten der Veterinärbehörden, dies jedoch mit wenig nachhaltigem Erfolg.
Ausgesprochene Haltungsverbote werden häufig nur unter grossem juristischem Aufwand möglich, zumal die "Täter" die regionalen Zuständigkeiten der Veterinärämter durch einen Wechsel des Wohnortes unterwandern können. Für die betroffenen Tiere kommt so oft jede Hilfe zu spät.



Wenn die folgenden drei Kriterien erfüllt sind, handelt sich um einen Fall von Tierhorten:
1. Es werden mehr als die durchschnittliche Anzahl Tiere gehalten (durchschnittliche Tierhaltung in Deutschland: drei Hunde, ca. drei bis vier Katzen, ca. fünf Nager).
2. Es leben für das vorhandene Platzangebot zu viele Tiere in den Räumlichkeiten bzw. auf dem Gelände (Minimalanforderungen nach Tierschutzgesetz, Einschätzung des Veterinärs).
3. Die Person zeigt trotz überdurchschnittlich hoher Tierzahl und zu geringem Raumangebot keine Einsicht, dass der Tierbestand reduziert werden muss.




Je mehr der folgenden Kriterien erfüllt sind, desto fortgeschrittener ist der Fall von Tierhorten:
Der hygienische Zustand der Wohnung oder des Geländes ist bedenklich (Kot / Urin auf dem Boden, mit Fäkalien verschmutzte Katzenklos, Käfige oder Zwinger, überweidete verschlammte Weideflächen).
Die Tiere sind unterernährt oder fehlernährt und es wird kein oder nur verschmutztes Trinkwasser bereitgestellt.
Die Tiere sind krank und werden trotz bestehender gesundheitlicher Beschwerden nicht nachweislich tiermedizinisch versorgt, erforderliche Nachversorgung durch den Tierhalter unterbleiben. Oft sind die Tiere nicht geimpft.
Der Pflegezustand der Tiere ist bedenklich (verkotetes und / oder verfilztes Fell, Ohrenentzündungen, Zahnstein, Ungezieferbefall, fehlende Huf- und Klauenpflege).
Der Tierhalter hat kaum noch Sozialkontakte und kann die finanziellen Belastungen einer solchen Anzahl von Tieren trotz idealen Wirtschaftens nicht aus ihren eigenen Einnahmen bestreiten.
Der Tierhalter versteckt vor anderen die Gesamtzahl der Tiere, verheimlicht Umstände der Haltung und verweigert Außenstehenden den Zutritt zum Areal und den Kontakt zu den Tieren.
Der Tierhalter hat keinen individuellen Bezug mehr zu den Tieren.
Der Tierhalter weigert sich ohne eine offensichtliche Begründung Tiere zu kastrieren lassen, obwohl es zu einer unkontrollierten Vermehrung kommt.





Für weitere ausführliche Informationen über Tierhortung, Tier-Messie, animal hoarding, bitte besuchen Sie:

www.animal-hoarding-in-der-Schweiz.ch 





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